Berechnen Sie kostenlos Ihre Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag und mehr. Schnell, einfach und ohne Anmeldung.
Tragen Sie die Frist aus Ihrem Vertrag ein – sie steht in Ihren Vertragsunterlagen.
So funktioniert der Kündigungsfristenrechner
Daten eingeben
Wählen Sie die Vertragsart und geben Sie Kündigungsdatum sowie Kündigungsfrist ein.
Berechnen
Der Kündigungsrechner ermittelt automatisch das korrekte Datum.
Rechtzeitig kündigen
Senden Sie Ihre Kündigung am besten einige Tage vor Fristablauf.
Kündigungsfrist berechnen – Beispiele
| Vertragsart | Typische Frist | Beispiel |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer) | 4 Wochen zum 15./Monatsende | Kündigung am 02.04. → Ende 30.04. (Monatsende) |
| Mietwohnung | 3 Monate zum Monatsende | Kündigung am 02.05. → Ende 31.07. (3. Werktag-Regel) |
| Handyvertrag | 1–3 Monate | Vertragsende prüfen, Frist im Vertrag beachten |
Hinweis: Bei der Mietwohnung muss die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirkt.
Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist Arbeitgeber |
|---|---|
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Unser Kündigungsrechner für Arbeitnehmer berücksichtigt die Stichtage 15. und Monatsende.
Kündigungsfrist Wohnung
Bei der Kündigungsfrist für eine Wohnung gilt: Mieter können immer mit 3 Monaten zum Monatsende kündigen (§ 573c BGB) – unabhängig von der Wohndauer. Wichtig: Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen. Hinweis: Samstag zählt als Werktag; regionale Feiertage (z. B. Fronleichnam, Allerheiligen) gelten je nach Bundesland – im Zweifel früher kündigen.
Kündigungsfrist Probezeit
In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen – zu jedem beliebigen Tag, ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Wählen Sie im Rechner einfach „Probezeit (Arbeitsvertrag)".
Schriftform der Kündigung (§ 623 BGB)
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist unwirksam. Auch die Wohnraumkündigung bedarf der Schriftform mit Unterschrift (§ 568 BGB); E-Mail oder Fax sind unwirksam. Beim Handyvertrag genügt meist die Textform (z. B. E-Mail oder Kundenportal) – lassen Sie sich die Kündigung aber immer bestätigen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Geben Sie Vertragsart, Kündigungsdatum und Kündigungsfrist in unseren Kündigungsfrist Rechner ein. Bei Arbeitsverträgen wählen Sie zusätzlich den Stichtag (15. oder Monatsende).
Wann muss ich kündigen?
Nutzen Sie die Berechnungsart „Spätester Kündigungstermin" und geben Sie Ihr Wunsch-Enddatum ein – der Rechner zeigt, bis wann die Kündigung eingegangen sein muss.
Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Tarif- oder Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen.
Wie lautet die Kündigungsfrist für eine Wohnung?
Für Mieter: 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB), unabhängig von der Wohndauer. Zugang bis zum 3. Werktag erforderlich.
Zählt der Tag des Zugangs oder der Absendung?
Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Senden Sie die Kündigung daher rechtzeitig, am besten per Einschreiben.
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